erbrecht

Erbrecht

Mit dem Tod eines Menschen endet dessen Rechtsfähigkeit (die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein). Deshalb tritt nach dem Tode eines Menschen ein anderes Rechtssubjekt an seine Stelle und wird Träger der mit dem Tode nicht erlöschenden Rechte und Pflichten.
Dabei kommt sowohl eine gesetzliche als auch eine gewillkürte Erbfolge in Betracht. Innerhalb des Erbrechts wird detailliert geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Erbvertrag, ein Vermächtnis oder ein Testament zustande kommt.

Wir bieten das nötige Fachwissen, um in diesem Bereich Rechtsschwierigkeiten zu vermeiden oder – falls sie bereits eingetreten sind – zu lösen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es inhaltlich um die Gestaltung der Nachfolgeregelung geht oder um Streitigkeiten über die Erbfolge.