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Allgemeines Zivilrecht

Das Privatrecht ist ein Rechtsgebiet, welches die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten natürlichen und juristischen Personen regelt und betrifft.
Das Privatrecht steht in der Rechtswissenschaft neben dem Öffentlichen Recht, einschließlich dem Strafrecht. Das Privatrecht sieht eine aus der Privatautonomie abgeleitete Freiheit des Willens vor, die es dem Einzelnen gestattet, mit anderen in Rechtsbeziehungen einzutreten oder aber hierauf ebenso zu verzichten. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel ist der Vertrag.

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